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Was ist eine weiterbildungsermächtigung
Jeder Arzt kann die Befugnis zur Weiterbildung beantragen, der die o. a. Voraussetzungen erfüllt und an einer geeigneten Weiterbildungsstätte tätig ist, also in einer Klinik, einem Institut, einer Praxis, einem MVZ oder einer sonstigen medizinischen Einrichtung, wie z. B. bei einem arbeitsmedizinischen Dienst.
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Hier können Sie nach Weiterbildungsbefugten suchen, einen Befugnisantrag zur Leitung der Weiterbildung stellen oder Befugniskriterien nachlesen.
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Wie Sie sich für eine Weiterbildungsermächtigung anmelden, was Sie für Voraussetzung erfüllen müssen und wie sich der Ablauf gestaltet erfahren Sie direkt.
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Sie werden dadurch von Ihrer Bezirksärztekammer als Ärztin oder Arzt verifiziert und können im Anschluss Ihre Weiterbildungsbefugnis beantragen. Zum Dashboard.
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Die Ermächtigung zur Weiterbildung verleiht das Recht, andere Ärzte weiterzubilden. Sie muss vor Beginn der Weiterbildung vom Weiterbildenden beantragt werden. Zuständig dafür ist die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN).
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Die Weiterbildungsermächtigung wird grundsätzlich mit dem Datum der Antragstellung wirksam und widerruflich in der Regel unbefristet erteilt. Die Weiterbildungsermächtigung im Gebiet, Teilgebiet oder Zusatz-Weiterbildung wird an jeder Weiterbildungsstätte nur einmal erteilt.
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Die Weiterbildung muss insgesamt ganztägig unter der Leitung eines befugten Weiterbilders abgeleistet werden. Wenn Sie in Teilzeit an der Weiterbildungsstätte tätig sind, ist damit die Erteilung einer alleinigen Weiterbildungsbefugnis nicht möglich.
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Die Befugnisse zur Weiterbildung in diesen neu eingeführten Bezeichnungen können im Umfang der Mindestweiterbildungszeit beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie zunächst die Bezeichnung erwerben. Dies ist auch im Zuge von Übergangsbestimmungen gemäß § 20 Abs. 7 WBO möglich.
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Das Weiterbildungsprogramm ist als Rahmenplan zu verstehen, der einen Korridor für die individuelle Ausgestaltung des Weiterbildungsverhältnisses vorgibt, es muss daher bereits bei Begründung des Weiterbildungsverhältnisses vorliegen und an den Weiterbildungsassistenten überreicht werden.
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Die Weiterbildungsermächtigung kann grundsätzlich nur für eine Facharztweiterbildung und/oder ein zugehöriges Teilgebiet und/oder für eine Zusatz-Weiterbildung erteilt werden. Die Weiterbildungsermächtigung wird in der Regel dem Chefarzt/-ärztin oder leitenden Arzt/Ärztin der Weiterbildungsstätte erteilt. weiterbildungsbefugnis hessen
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