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Was sind zulassungspflichtige und zulassungsfreie handwerke
Zulassungspflichtige Handwerke. Die Selbständigkeit in einem zulassungspflichtigen Handwerk ist nur den in die Handwerksrolle eingetragenen Personen gestattet.
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Maurer und Betonbauer · Ofen- und Luftheizungsbauer · Zimmerer · Dachdecker.
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Die Anlage B der Handwerksordnung gibt an, welche Gewerbe als zulassungsfreie Handwerke oder als handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können.
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Welche Handwerke als zulassungspflichtig und welche als zulassungsfrei gelten, regelt die Handwerksordnung.
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Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe. Für die zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe sind keine besonderen Qualifikationsnachweise erforderlich, um sie selbstständig auszuüben. 42 Handwerke sind als zulassungsfreie Handwerke in der Anlage B Abschnitt 1 zusammengefasst. In diesen „B1“-Handwerken.
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Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichte Handwerke betrieben werden können (§ 1 Abs. 2 HwO): Maurer und Betonbauer. Ofen- und Luftheizungsbauer. Zimmerer. Dachdecker. Straßenbauer. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer. Brunnenbauer. Steinmetz und Steinbildhauer.
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Nach § 18 Abs. 1 HwO ist ein zulassungsfreies Handwerk ein Gewerbe, das: zu den handwerksähnlichen Gewerben in der Anlage B, Abschnitt 2 der HwO zählt. Nach Anlage B, Abschnitt 1 in der HwO wurde zum Baugewerbe folgende Bau- und Ausbaugewerbe bis Dezember als zulassungsfreie Handwerke aufgeführt.
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Zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe. Zahlreiche handwerkliche Tätigkeiten können auch von Gewerbetreibenden ausgeübt werden, die keine Ausbildung absolviert haben (Handwerksordnung Anlage B). Die Ausübung eines zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Gewerbes unterliegt der Anzeigepflicht.
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Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Abs. 2): 1 Maurer und Betonbauer. 2 Ofen- und Luftheizungsbauer. 3 Zimmerer. 4 Dachdecker. 5 Straßenbauer. 6 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer. 7 Brunnenbauer. 8 Steinmetzen und Steinbildhauer.
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Zulassungsfreie Handwerke. In den zulassungsfreien Handwerken können Sie sich ohne weitere Zulassungsvoraussetzungen selbständig machen. Sie haben die Ausübung der Tätigkeit allerdings unverzüglich bei der Handwerkskammer anzuzeigen. Sie werden dann nach Einreichung des Eintragungsantrages in eines der oben genannten Verzeichnisse eingetragen. zulassungsfreie gewerbe 2023
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