Ermächtigte ärzte strahlenschutz sachsen

Bescheinigungen der erforderlichen Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz Ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzverordnung in Sachsen (*.pdf, 0,11 MB). 1 Übersicht über Ermächtigte Ärzte nach § Strahlenschutzverordnung und § 13 Druckluftverordnung in Sachsen. nach Druckluftverordnung (*.pdf, 97,99 KB). 2 Ermächtigte Ärzte haben eigenständige Pflichten hinsichtlich ärztlicher Untersuchungen, Die Ermächtigung setzt die "Fachkunde im Strahlenschutz für die. 3 Weiterermächtigung zur ärztlichen Überwachung nach Strahlenschutzverordnung; Meldebogen ärztlicher Untersuchungen durch ermächtigte Ärztinnen/Ärzte (§ 4 Ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzverordnung in Sachsen (*.pdf, 0,11 MB) Strahlenschutz bei nicht-ionisierender Strahlung Im Jahr trat das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen in Kraft (NiSG) in Kraft. 5 Für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ermächtigte Ärzte sind Im Internetauftritt des Arbeitsschutz Sachsen - Strahlenschutz zu finden. Messgeräte zur Ermittlung der Körperdosis sind von einer behördlich bestimmten Messstelle zu beziehen. 6 Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Strahlenschutzverordnung ermächtigte Ärztinnen und Ärzte in Sachsen, welche nach der EUDSGV einer Veröffentlichung auf unserer Homepage zugestimmt haben Stand: TITEL VORNAME NAME EINRICHTUNG PLZ ORT STRASSE TEL. 7 Referat 45 Strahlenschutz, Gentechnik und Chemikalien. Besucheradresse: Wilhelm-Buck-Str. 2 Dresden. Telefon: +49 Telefax: E-Mail: Poststelle@ Webseite: 8 Grundsätzliche Einschränkungen. Genehmigung nur für gebietsbezogene Leistungen. Genehmigung nur für Fachärzte. keine rückwirkende Genehmigung möglich. ggf. Kolloquium erforderlich, insbesondere für Nicht-Strahlentherapeuten. Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission. 9 Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte 1 1 Sachlicher Anwendungsbereich Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Betätigung im Rahmen einer geplanten oder bestehenden Expositionssituation regelmäßig ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen. 10