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Ermächtigte ärzte strahlenschutz sachsen
Bescheinigungen der erforderlichen Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz Ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzverordnung in Sachsen (*.pdf, 0,11 MB).
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Übersicht über Ermächtigte Ärzte nach § Strahlenschutzverordnung und § 13 Druckluftverordnung in Sachsen. nach Druckluftverordnung (*.pdf, 97,99 KB).
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Ermächtigte Ärzte haben eigenständige Pflichten hinsichtlich ärztlicher Untersuchungen, Die Ermächtigung setzt die "Fachkunde im Strahlenschutz für die.
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Weiterermächtigung zur ärztlichen Überwachung nach Strahlenschutzverordnung; Meldebogen ärztlicher Untersuchungen durch ermächtigte Ärztinnen/Ärzte (§
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Ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzverordnung in Sachsen (*.pdf, 0,11 MB) Strahlenschutz bei nicht-ionisierender Strahlung Im Jahr trat das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen in Kraft (NiSG) in Kraft.
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Für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ermächtigte Ärzte sind Im Internetauftritt des Arbeitsschutz Sachsen - Strahlenschutz zu finden. Messgeräte zur Ermittlung der Körperdosis sind von einer behördlich bestimmten Messstelle zu beziehen.
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Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach der Strahlenschutzverordnung ermächtigte Ärztinnen und Ärzte in Sachsen, welche nach der EUDSGV einer Veröffentlichung auf unserer Homepage zugestimmt haben Stand: TITEL VORNAME NAME EINRICHTUNG PLZ ORT STRASSE TEL.
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Referat 45 Strahlenschutz, Gentechnik und Chemikalien. Besucheradresse: Wilhelm-Buck-Str. 2 Dresden. Telefon: +49 Telefax: E-Mail: Poststelle@ Webseite:
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Grundsätzliche Einschränkungen. Genehmigung nur für gebietsbezogene Leistungen. Genehmigung nur für Fachärzte. keine rückwirkende Genehmigung möglich. ggf. Kolloquium erforderlich, insbesondere für Nicht-Strahlentherapeuten. Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission.
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Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte 1 1 Sachlicher Anwendungsbereich Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Betätigung im Rahmen einer geplanten oder bestehenden Expositionssituation regelmäßig ionisierender Strahlung oder radioaktiven Stoffen.
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